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Beschäftigungsverbot oder brauchen wir bald das bedingungslose Grundeinkommen?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt in Deutschland für alle in einem Arbeitsverhältnis stehenden (werdenden) Mütter. Diese, bereits 1952 in Kraft getretene und weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).
Sie sollen in erster Linie die Gesundheit der werdenden Mutter am Arbeitsplatz und dadurch auch die Gesundheit des ungeborenen Kindes im Mutterleib, schützen.
Es macht selbstverständlich Sinn, den Arbeitsplatz auf alle eventuellen Gefahren hin zu beurteilen und Schwangere vor Röngtenstrahlen, Chemikalien oder anderen bekannten Gefahrenstoffen zu schützen bzw. fern zu halten und der Arbeitsnehmerin im Fall einer bestehenden Gefahr auch einen anderen Arbeitsplatz anzubieten, soweit das überhaupt betrieblich möglich ist.
Schwangerschaft ist zwar medizinisch gesehen nach wie vor keine Erkrankung, wird aber heutzutage oft als solche wahrgenommen. Natürlich kann man auch während der Schwangerschaft erkranken. Man erhält dann die übliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sowie eine 100%-ige Lohnfortzahlung, allerdings auch nur bis zu einer Dauer von 6 Wochen, danach zahlt die Krankenkasse nur 70% des Lohnes für maximal 78 Wochen. … –> weiterlesen
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