Ärztetag

Der 117. Deutsche Ärztetag in Düsseldorf 2014

Das Kongresszentrum in Düsseldorf mit den Fahnen der Bundesärztekammer

Gastgeber für die 250 Delegierten des Deutschen Ärzteparlamentes war in diesem Jahr die Ärztekammer Nordrhein. Diese Delegierten werden aus den Kammerversammlungen der jeweiligen Ärztekammern bestimmt, wobei jede Fraktion entsprechend ihrer Größe eine bestimmte Zahl von Delegierten stellen darf. Da die Kammerversammlungen von allen Ärztinnen und Ärzten gewählt wird, kann der Deutsche Ärztetag für sich in Anspruch nehmen, die deutsche Ärzteschaft zu vertreten.

Ein solches Ärzteparlament ist einmalig in der ganzen Welt. Daher kommen auch viele ausländische Gäste zu der Eröffnungsveranstaltung und zu der ersten Plenarsitzung. In diesem Jahr sprach der Vertreter der japanischen Ärzte ein Grußwort, auch viele osteuropäische Ärzteverbände waren vertreten.

Die dicht gepackte Tagesordnung wurde nach allen Regeln und Tricks des Parlamentarismus behandelt. Die Sitzungszeit dauerte jeweils von neun bis achtzehn Uhr.

  1. Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
  2. Prävention
  3. Herausforderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst
  4. Schmerzmedizinische Versorgung stärken
  5. Sachstand der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung
  6. Ergänzung der Paragraphen der Satzung der Bundesärztekammer
  7. Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

A) Bericht „Krisenbedingte Auswirkungen auf das europäische Gesundheitswesen“
B) Sachstandsbericht über Zusammenarbeit mit der gematik
C) Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Priorisierung im Gesundheitswesen“

8. Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer und Entlastung des Vorstandes der Bundesärztekammer

Viele Themen sind schon seit Jahren auf der Tagesordnung, zum Beispiel die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte. Darüber weiß man jetzt so viel, dass sie von den Ärzten gewünscht und vom Gesundheitsminister in Aussicht gestellt wird. Der Gesundheitsminister sagte in seiner Ansprache nur so viel wie der Koalitionsvertrag zuließ. Daher stellt sich die Frage, ob der Koalition wirklich an der Novellierung gelegen ist.

Ein Konfliktthema der besonderen Art ist die elektronische Gesundheitskarte. Hier stehen sich der Ausschuss Telematik der Bundesärztekammer und die gematik auf der einen Seite einer starken Opposition aus der Ärzteschaft unversöhnlich gegenüber. Da in der Auseinandersetzung ständig die Ebenen gewechselt werden, kann man gar nicht auf einen Nenner kommen. Liegt das Problem nun in der Zahl der Server für die Datenspeicherung, in dem technischen Mehraufwand für die Arztpraxen oder in einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber jeglicher elektronischen Datenübermittlung? Man kann sicher sein, dass die elektronische Gesundheitskarte noch weitere Ärztetage beschäftigen wird.

Eine große Zahl von kreativen Anträge wurde von den Delegierten eingebracht, diskutiert und beschlossen. In ihrer Vielfalt bilden sie den großen Radius ärztlichen Engagements ab. Der Vorstand der Bundesärztekammer muss die Beschlüsse umsetzen.

Am Anfang steht die Wahl zur Kammerversammlung, am Ende die Tätigkeit der Bundesärztekammer. Wer wählt, kann mitwirken!