Ärztekammer

Wozu gibt es Ärztekammern?

Die Ärztekammern sind Organe der Selbstverwaltung. Sie nehmen die Berufsaufsicht über die Ärzte wahr. Die Gliederung der Kammerbezirke orientiert sich an den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kammerbezirke, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Alle Ärzte in einem Kammerbezirk gehören der jeweiligen Landesärztekammer als Pflichtmitglieder an.

Die Bundesärztekammer ist eine Kooperation der Landesärztekammern. Sie ist ihnen gegenüber aber nicht weisungsberechtigt.

Aufgaben der Landesärztekammern:

  • Berufsaufsicht entsprechend der Berufsordnung
  • Erlass einer Weiterbildungsordnung  und Abnahme von Facharztprüfungen
  • Förderung der Verbundweiterbildung
  • Berufliche Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten
  • Wahrung beruflicher Belange von Ärztinnen und Ärzten
  • Qualitätssicherung
  • Errichtung von Ethikkommissionen
  • Stellungnahmen und Vermittlung von Gutachtern
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Vermittlung bei Streitigkeiten unter Ärzten sowie zwischen Arzt und Patient

ferner:

  • Ausbildung, Prüfungswesen und Weiterentwicklung der Berufsbildes von Medizinischen Fachangestellten
  • Berufsständisches Versorgungswerk für Ärzte und deren Familienmitglieder
  • Fürsorgeeinrichtungen für in Not geratene Kammermitglieder
  • Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern
  • Fachausschüsse
  • Organisation des ambulanten Notfalldienstes
  • Herausgabe des Rheinischen Ärzteblattes und von Kammer Kompakt
  • Erteilung von Auskünften gegenüber der Öffentlichkeit
  • Ärztestatistik
  • Melde- und Beitragswesen für alle Mitglieder der Ärztekammer

 

Mehr über die Ärztekammer Nordrhein erfahren Sie hier: www.aekno.de