Wozu gibt es Ärztekammern?
Die Ärztekammern sind Organe der Selbstverwaltung. Sie nehmen die Berufsaufsicht über die Ärzte wahr. Die Gliederung der Kammerbezirke orientiert sich an den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kammerbezirke, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Alle Ärzte in einem Kammerbezirk gehören der jeweiligen Landesärztekammer als Pflichtmitglieder an.
Die Bundesärztekammer ist eine Kooperation der Landesärztekammern. Sie ist ihnen gegenüber aber nicht weisungsberechtigt.
Aufgaben der Landesärztekammern:
- Berufsaufsicht entsprechend der Berufsordnung
- Erlass einer Weiterbildungsordnung und Abnahme von Facharztprüfungen
- Förderung der Verbundweiterbildung
- Berufliche Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten
- Wahrung beruflicher Belange von Ärztinnen und Ärzten
- Qualitätssicherung
- Errichtung von Ethikkommissionen
- Stellungnahmen und Vermittlung von Gutachtern
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Vermittlung bei Streitigkeiten unter Ärzten sowie zwischen Arzt und Patient
ferner:
- Ausbildung, Prüfungswesen und Weiterentwicklung der Berufsbildes von Medizinischen Fachangestellten
- Berufsständisches Versorgungswerk für Ärzte und deren Familienmitglieder
- Fürsorgeeinrichtungen für in Not geratene Kammermitglieder
- Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern
- Fachausschüsse
- Organisation des ambulanten Notfalldienstes
- Herausgabe des Rheinischen Ärzteblattes und von Kammer Kompakt
- Erteilung von Auskünften gegenüber der Öffentlichkeit
- Ärztestatistik
- Melde- und Beitragswesen für alle Mitglieder der Ärztekammer
Mehr über die Ärztekammer Nordrhein erfahren Sie hier: www.aekno.de