Prüfungen

PrüfungenPraktische Prüfung

Die Prüfungsordnung der Ärztekammer Nordrhein sieht für die 3-jährige duale Ausbildung zwei Prüfungen vor:

  • eine Zwischenprüfung und
  • eine Abschlussprüfung

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt in der Regel in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres, meist im März und in schriftlicher Form. Die Fragen gliedern sich in einen medizinischen und einen kaufmännischen Teil und werden zentral erstellt. D.h. in ganz Nordrhein wird die Zwischenprüfung am gleichen Tag und zur gleichen Zeit geschrieben. Die Aufgabenstellung erfolgt in Form von Multiple-choice-Fragen. Die Lösungsmöglichkeiten sind mit Buchstaben gekennzeichnet und separat in einen Lösungsbogen einzutragen. Die Auswertung der Prüfung erfolgt auf elektronischem Weg.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die aktuellen Prüfungsgebühren betragen 35 Euro und sind vom Arbeitgeber an die Ärztekammer zu entrichten.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung steht die  Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung: Zugelassen werden Schülerinnen und Schüler, die während der Ausbildungszeit nicht mehr als 30 Schultage (>180 Schulstunden) oder nicht mehr als 45 Arbeitstage in der Praxis entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt haben. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz. Ohne vorherige Teilnahme an der Zwischenprüfung wird die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht erteilt. Es besteht allerdings die Möglichkeit z.B. im März an der Zwischenprüfung und im April an der Abschlussprüfung teilzunehmen.

Die schriftliche Prüfung erfolgt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in den Fächern Behandlungsassistenz (Medizin) und Betriebsorganisation und Verwaltung sowie WISO. Die Kammerbezirke Nordrhein und Westfalen-Lippe erstellen zentral die Clausuren, die zeitgleich geschrieben werden. Auch hier erfolgt die Aufgabenstellung in Form von Multiple-choice-Fragen, allerdings wesentlich umfangreicher als zur Zwischenprüfung.

Die aktuellen Prüfungsgebühren betragen 140 Euro und sind ebenfalls vom Arbeitgeber an die Ärztekammer zu entrichten.

Praktische Prüfung

Parktische PrüfungEinige Wochen nach der schriftlichen Prüfung erfolgt die Praktische Prüfung, unabhängig davon, ob der schriftliche Teil bestanden wurde oder nicht. Die Termine variieren von Schule zu Schule. Im praktischen Teil der Prüfung bearbeitet der Prüfling einen Praxisfall. Nach einer entsprechend angemessenen Vorbereitungszeit simuliert er selbstständig vor dem Prüfungsausschuss die Begleitung des Patienten vom Eintritt in die Praxis bis zur Entlassung. Durch die Prüfungsaufgabe und in einem anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er mit dem Patienten situationsgerecht und personenorientiert kommunizieren kann, Arbeitsabläufe planen, Betriebsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen, Mittel der technischen  Kommunikation nutzen, Hygienemaßnahmen ergreifen, Leistungen dokumentieren und abrechnen sowie kleine Laborarbeiten durchführen kann. Hierzu stehen maximal 75 Minuten zur Verfügung. Hier einige Impressionen einer Prüfung 2015.

Mündliche Prüfung
Sind im schriftlichen Teil der Prüfung einzelne Leistungen mangelhaft, so kann nach Ermessen des Prüfungsausschusses die mangelhafte (Note 5) schriftliche Leistung durch eine maximal 15-minütige mündliche Prüfung ergänzt werden. Diese findet immer am Anschluss an die praktische Prüfung, meist am Ende des Prüfungstages statt. Eine ungenügende (Note 6) Leistung schließt allerdings eine mündliche Prüfung aus.

Prüfungsteam
Das Prüfungsteam besteht aus Mitgliedern der Prüfungsausschüsse: Einer Ärztin oder einem Arzt als Beauftragte der Arbeitgeber, einer Lehrkraft aus der berufsbildenden Schule und einer Medizinischen Fachangestellten als Vertreterin der Arbeitnehmer.

Benotung
Die Noten der schriftlichen Prüfung liegen zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung bereits vor. Die Berechnung der praktischen Prüfung erfolgt unmittelbar am Ende der Prüfung, so dass die Prüflinge ihr Gesamtergebnis im Anschluss direkt erfahren. Die Ausbildung endet mit dem Tag der Praktischen bzw. mündlichen Prüfung.

Die Benotung erfolgt nach folgendem Schema:
Sehr gut (1) = 100 bis 92 Punkte
Gut (2) = unter 92 bis 81 Punkte
Befriedigend (3) = unter 81 bis 67 Punkte
Ausreichend (4) = unter 67 bis 50 Punkte
Mangelhaft (5) = unter 50 bis 30 Punkte
Ungenügend (6) = unter 30 bis 0 Punkte

Lossprechung

Ca. 1 Woche nach Ende der Praktischen Prüfungen findet in den meisten Berufskollegs eine Lossprechungsfeier statt. Einige Impressionen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Lossprechungsfeier 2013

Lossprechungsfeier 2015

Lossprechungsfeier 2016

Lossprechung Essen 2016 Artikel

Lossprechungsfeier 2017