IDT Impfen

In diesen Tagen…

wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention des Bundesgesundheitsministeriums vorgelegt. In dem geplanten Gesetz, das im März 2020 in Kraft treten soll, wird Folgendes neu geregelt:

  • Beim Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung, wie z. B. einer Kita, ist es zwingend erforderlich einen Impfschutz oder die Immunität gegen Masern vorzuweisen.
  • Dasselbe gilt für das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Impfungen können zukünftig von Ärzten aller Fachrichtungen vorgenommen werden.
  • Die Dokumentation wird verbessert und kann auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst zugänglich gemacht werden.
  • Der Impfausweis wird um Informationen zum Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen, zu den Terminen der Folgeimpfungen und zu den Ansprüchen bei Eintreten eines Impfschadens ergänzt.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verpflichtet, regelmäßig über Impfungen zu informieren.

Die Änderungen finden Eingang in das Infektionsschutzgesetz und in das Sozialgesetzbuch V.

Anlass für die Gesetzesänderung ist der Anstieg der Masernfälle unter Kindern und Erwachsenen in Deutschland. Weltweit hat sich die Zahl der Masernerkrankungen verdoppelt. Für die Masernimpfung gibt es drei Gründe:

  • Die Masernerkrankung ist ein individuelles Risiko. Sie verläuft im günstigen Fall als unangenehme Infektionskrankheit mit zahlreichen Komplikationen. Sie kann aber auch zu bleibenden Schäden wie Lähmungen und Epilepsie führen oder tödlich enden. Aus diesem Grund braucht jeder Mensch – ob Kind oder Erwachsener – einen Impfschutz gegen Masern.
  • Die Masernerkrankung ist ein Risiko für andere. Säuglinge, die noch nicht gegen Masern geimpft sind oder Personen, die aus besonderen Gründen nicht geimpft werden können, werden angesteckt.
  • Erst bei einer Durchimpfungsrate von über 95% entsteht eine sogenannte Herdenimmunität. Das bedeutet, dass die Ausbreitung des Virus verhindert wird und die wenigen Nicht-Geimpften auch geschützt werden. Durch konsequentes Impfen können überdies die Masern ausgerottet werden, wie seinerzeit die Pocken. Die WHO betreibt die Ausrottung der Masern seit 1984. Deutschland ist als Mitglied der Weltgesundheitsorganisation verpflichtet, das zu unterstützen. Stattdessen gelten wir seit 2017 wieder als Land mit endemischer Ausbreitung der Masern.

Es muss etwas getan werden gegen die Masern – erfreulich, dass diese Botschaft endlich angekommen ist. Aber hilft ein Impfgesetz? Und hilft dieses Impfgesetz?

Eine gesetzliche Impfpflicht ist nicht ungewöhnlich. In Deutschland gab es bis 1980 die gesetzliche Impfpflicht gegen Pocken. Manche werden sich noch an den Ritz in den Oberarm erinnern. In der DDR war die Impfpflicht weiter gefasst, und in Italien und Frankreich besteht eine Impfpflicht gegen die meisten der von der STIKO empfohlenen Impfungen.

Auch in den USA gibt es solche gesetzlichen Bestimmungen, wie jeder bestätigen kann, der sein Kind in eine amerikanische Schule geschickt hat.

Ein Gesetz erfordert einen klar definierten Geltungsbereich und es muss mit Sanktionen bewehrt sein. Das lässt sich in Bezug auf die Kita einfach machen: Ohne Immunität gegen Masern kein Kita-Besuch. Solche Regelungen gibt es mittlerweile auf Landesebene und bei einzelnen Trägern. Sie auf Bundesebene verbindlich zu machen, ist eine sinnvolle Maßnahme.

Was ist aber in der Schule? Hier steht die Impfpflicht gegen die Schulpflicht. Soll ein ungeimpftes Kind vom Unterricht ausgeschlossen werden?

Nach § 33 Infektionsschutzgesetz zählen zu den Gemeinschaftseinrichtungen neben Kinderhort, Kita und Schule auch Ferienlager und ähnliche Einrichtungen. Da es heute neue Betreuungsformen gibt (Tagesmütter, Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen durch gemeinnützige Träger) ist an dieser Stelle eine Präzision wünschenswert.

Wenn es gelingt, im Vorschulalter möglichst alle Kinder zu erfassen, müsste langfristig die Impfquote gegen Masern wenig unter 100% liegen. Darum ist das ein guter Weg.

Kurzfristig hilft diese Maßnahme nur bedingt. Denn die Altersgruppe der Erwachsenen wird damit nicht erfasst, und gerade unter den Geburtsjahrgängen der 1970er Jahre sind viele Menschen nicht ausreichend geschützt. Sie müssen mit anderen Maßnahmen erreicht werden.

So erfreulich konsequente Maßnahmen gegen die Masernerkrankung sind – sie bergen die Gefahr, dass Impfungen gegen andere Krankheiten nicht mehr wahrgenommen werden. Wenn der Feind Masern besiegt ist, entsteht so etwas wie eine Impfillusion, man glaubt, gegen alles geschützt zu sein.

Es gibt aber einen ganzen Katalog von Infektionskrankheiten, gegen die Kinder und Erwachsene immunisiert werden sollen. Dieser Plan wird jährlich entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) aktualisiert[1]. Jede dieser Impfungen dient dazu, schwere Komplikationen zu vermeiden, die entweder ganz akut auftreten können, wie eine Hirnhautentzündung durch Meningokokken oder sehr langfristig wie Gebärmutterhalskrebs durch humane Papillomviren.

Das Ziel muss sein, dass jeder gegen jede dieser Krankheiten geimpft ist.

Fazit: Die Masern sind eine gefährliche Infektionskrankheit, die durch gezieltes Impfen ausgerottet werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland die Krankheitsfälle und damit auch die Zahl schwerer Komplikationen und Todesfälle zunehmen. Ein Impfgesetz gegen Masern ist ein guter Ansatz, sollte aber in einzelnen Punkten überdacht werden.

Nicht nur vor Masern müssen wir uns schützen, sondern vor allen impfpräventablen Erkrankungen. Dazu muss die Bevölkerung den Wert von Impfungen erkennen, ebenso wie alle Beschäftigten im Gesundheitswesen und nicht zuletzt die Ärzte, denen nach dem neuen Gesetz eine verstärkte Verantwortung für Impfungen zukommt.

Dr. med. Patricia Aden

26.5.2019