Listenplätze

Wahlzettel und was es mit den vielen Listennamen auf sich hat

Wie bei anderen Wahlen auch, erhalten Sie einen Wahlzettel mit den Namen der verschiedenen Gruppierungen, die sich zur Wahl auf Kreisstellen- und Kammerversammlungsebene stellen.

Nachfolgend wollen wir Ihnen dabei behilflich sein, ein wenig Klarheit über die vielen verschiedenen Listennamen zu erhalten.

Wer sich also einmal entschlossen hat, sich berufspolitisch bei der Ärztekammer zu engagieren, sucht sich möglichst Gleichgesinnte, gibt sich einen Listennamen und legt eine Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten fest, die bei entsprechender Stimmenmenge darüber entscheidet, ob der- oder diejenige ins “Parlament” einziehen wird.

Die Anzahl der Kandidatinnen ist von Liste zu Liste unterschiedlich. Erfahrungsgemäß ziehen je nach erhaltenen Stimmen aber nur 1 bis 6 Kandidatinnen und/oder Kandidaten pro Liste in die Kammerversammlung ein, auf Kreisstellenebene eher weniger. Allerdings gibt es Listen auf Kreisstellenebene, die den ganzen Vorstand allein besetzen, da sie die absolute Mehrheit an Stimmen erhalten haben. Alles hängt also von Ihrer Wählerstimme ab!

In Essen z.B. kandidierten 6 verschiedene Gruppierungen, für die Kammerversammlung im Bezirk Düsseldorf waren es bereits 23 verschiedene Listen!

Derzeit gehören der Kammerversammlung 121 Delegierte an. Unserem Wahlkreis, dem Regierungsbezirk Düsseldorf gehören 63 Delegierte an. Das heißt: Von den 23 zur Wahl gestandenen Listen zogen insgesamt 63 Kolleginnen und Kollegen als Delegierte in die Kammerversammlung ein. Einige Listen erhielten keinen Sitz, andere dafür mehrere Sitze.

Kann man nicht die gleiche Liste auf Kreisstellen- und Kammerversammlungsebene wählen?

Die Antwort lautet: ja und nein! Wenn eine Liste, so wie die unsere sowohl auf Kreisstellenebene als auch auf Kammerversammlungsebene kandidiert, dann ja. Wir kandidierten auf beiden Ebenen unter gleichem Namen, allerdings mit unterschiedlichen Kandidatinnen.

Andere Listen kandidieren unter anderem Namen und mit anderen Kandidaten.
Warum ist das so?

  1. Nicht jede Kollegin und jeder Kollege möchte sich auf beiden Ebenen engagieren.
  2. Auf Kreisstellenebene können auch nur diejenigen kandidieren, die auch in dieser Stadt oder diesem Kreis beruflich tätig sind. Und ebenso können nur die Kolleginnen und Kollegen wählen, die dort beruflich tätig sind.
  3. Für die Kandidatur als Delegierte der Kammerversammlung schließen sich oft auch einzelne Listen mehrerer Städte zusammen, wie z.B. Essen-Mülheim-Oberhausen.

Die später dann ca. 63 gewählten Delegierten schließen sich wiederum zu größeren Fraktionen zusammen. In der Regel sind dies dann höchstens nur noch drei bis vier, denn Stärke kann man nur gemeinsam errreichen.

Die Reihenfolge der Listenplätze wurde gelost, sie sagt somit nichts über die Qualifikation aus.

Sicherlich ist Ihnen aufgefallen, dass Berufspolitik das Bohren dicker Bretter bedeutet, aber es lohnt sich doch, wenn auch nicht immer auf den ersten Blick. Auch wenn Sie sich nicht selbst engagieren möchten, Ihre Stimme ist auch ein Beitrag!

Egal, was die Listennamen auch suggerieren mögen, Ihr Einkommen können die Kolleginnen und Kollegen nicht vermehren, denn das gehört nicht zum Aufgabengebiet der Ärztekammer! Wir können es nur indirekt schützen, indem wir z.B. die zunehmenden Ansprüchen nichtärztlicher Berufsgruppen auf rein ärztliche Tätigkeiten und damit letztlich auf unser Honorar versuchen abzuwehren.